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   BSG, 12.12.1968 - 12 RJ 64/67   

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BSG, 12.12.1968 - 12 RJ 64/67 (https://dejure.org/1968,975)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1968 - 12 RJ 64/67 (https://dejure.org/1968,975)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1968 - 12 RJ 64/67 (https://dejure.org/1968,975)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bisheriger Beruf - Erlernter Beruf - Berufswechsel - Erfüllung der Wartezeit

Papierfundstellen

  • BSGE 29, 63
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.08.1963 - 5 RKn 48/60

    Zu einem Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit; Wechsel der

    Auszug aus BSG, 12.12.1968 - 12 RJ 64/67
    ruf eines Facharbeiters ausgegangen werden, weil der Kläger bei der Aufgabe seiner Tätigkeit als Bäcker nur eine Versicherungszeit von 35 Monaten zurückgelegt und die Wartezeit nicht erfüllt gehabt habe (BSG 19, 279; AN 1942, 2033 SozR Nr° 11 zu @ 46 des Reichsknappschaftsgesetzes -RKG-)° eingelegt beantragt, das Urteil.

    Tätigkeit als gelernter Bäcker oder seine ungelernten Tätigkeiten anzusehen sinde Das Bundessozialgericht (BSG) hatJ in Anlehnung an die Rechtsprechung des früheren Reichsversicherungsamtes (BVA) zur Berufsunfähigkeit nach @ 35 EKG aF (AN 1942" 203)" entschieden, daß eine frühere Erwerbstätigkeit für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit dann nicht ausschlaggebend ist" wenn der Versicherte die Wartezeit für den Anspruch in der knappschaftlichen Rentenversicherung noch nicht erfüllt hatte? als er die betreffende, jener Versicherung unterliegende Tätigkeit - sei.es freiwillig oder sei es aus zwingenden Gründen - aufgab (BSG 19, 279)° Das BVA ist bereits in der Grundsätzlichen Entscheidung (GE) 2866 vom 17" Dezember 1924 zur Angestelltenversicherung bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit eines-Buchhalters"der diese Tätigkeit vor Erfüllung der Wartezeit aus gesundheitlichen Gründen aufgeben mußte und eine Tätigkeit als Adressenschreiber aufgenommen hatte, vom Beruf des ...5.

  • BSG, 28.01.1965 - 4 RJ 591/63

    Altersruhegeld - Freiwillige Beträge nach Berufsunfähigkeit - Freiwillige Beträge

    Auszug aus BSG, 12.12.1968 - 12 RJ 64/67
    Wenn ein Versicherter seinen erlernten qualifizierten Beruf aus gesundheitlichen Gründen endgültig aufgeben muß und aus denselben Gründen auch nicht eine andere? zumutbare Tätigkeit ausüben kann" bevor er die Wartezeit erfüllt hat, so xnüßte er, wenn jener Beruf für die Beurteilung seiner Berufsunfähigkeit ausschlaggebend wäre, für das ganze weitere Versieherungsleben als berufsunfähig angesehen werden" Hier- -ms ergäbe sich für ihn die folgende Rechtslage: Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit könnte er" obwohl berufsunfähig, naturgemäß nicht erhalten" da es an der weiteren Voraussetzung für den An5prueh auf eine solche Rente, nämlich an der Erfüllung der Wartezeit (@ 1246 Abs" 1 und 4 RVG), fehlteo Darüber hinaus könnte er aber, auch wenn er weiter - in einem minder qualifizierten Beruf" den er mit der ihm verbliebenen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit noch ausfüllen kann - versieherungspflichtig tätig wäre, einen Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit niemals erwerben° Dies ergibt sich aus dem - den @@1246 Abs° }, 1247 Abs° 3" 1255 Abs° 8 und 1258 Abs() 4 RVG zu entnehmenden (BSG 22, 236, 239) die.
  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83

    Umschulungsberuf als 'bisheriger Beruf' - Aufgabe eines Berufs vor

    Dabei darf es sich allerdings nicht um einen Beruf handeln, der bereits vor der Erfüllung der Wartezeit von 60 Monaten aufgegeben worden ist (BSGE 19, 279; 29, 63; SozR 2200 § 1246 Nrn. 62, 65, 66, 108).
  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 49/03 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Berufsunfähigkeitsrente - gelernter

    Wird aber ein Lehrberuf vor Erfüllung dieser Wartezeit - aus anderen als gesundheitlichen Gründen - aufgegeben, kann er nicht als "bisheriger Beruf" und damit als Hauptberuf iS der Rechtsprechung zum Recht der Rente wegen BU zugrunde gelegt werden (BSGE 19, 279 = SozR Nr. 22 zu § 35 Reichsknappschaftsgesetz aF; BSGE 29, 63 = SozR Nr. 73 zu § 1246 RVO; BSGE 47, 183 = SozR 2600 § 45 Nr. 24; BSGE 53, 269 = SozR 2600 § 46 Nr. 6 und BSGE 57, 291 = SozR 2200 § 1246 Nr. 126).
  • BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 60/97 R

    Berufsunfähigkeitsrente - bisheriger Beruf bei schweizer Versicherungszeiten in

    Als bisheriger Beruf kann allerdings bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit derjenige Beruf nicht berücksichtigt werden, bei dessen Aufgabe die Wartezeit für eine Berufsunfähigkeitsrente noch nicht erfüllt war (stRspr vgl BSG Urteile vom 22. August 1963 - 5 RKn 48/60 - BSGE 19, 279, 280 = SozR Nr. 22 zu § 35 RKG aF, vom 12. Dezember 1968 - 12 RJ 64/67 - BSGE 29, 63, 64 = SozR Nr. 73 zu § 1246 RVO, vom 13. Dezember 1984 - 11 RA 72/83 - BSGE 57, 291 = SozR 2200 § 1246 Nr. 126 und vom 22. März 1988 - 8/5a RKn 17/87 - SozR 2200 § 1246 Nr. 155 sowie vom 9. September 1993 - 5 RJ 42/92 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 09.09.1993 - 5 RJ 42/92

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Ausübung des Bäckerberufes trotz

    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der für den Versicherungsfall der BU bedeutsame bisherige Beruf iS von § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO nur ein solcher sein kann, der jedenfalls im Zeitpunkt der Erfüllung der Wartezeit iS von § 1246 Abs. 1 Satz 1 RVO noch ausgeübt worden ist (vgl BSGE 19, 279 = SozR Nr. 22 zu § 35 RKG aF; BSGE 29, 63 = SozR Nr. 73 zu § 1246 RVO; SozR Nr. 17 zu § 45 RKG; Senatsurteil vom 29. Juni 1977 - 5 RJ 118/76 = MittLVA Oberfranken 1977, 467; Urteil des 11. Senats vom 13. Dezember 1984 - 11 RAr 72/83 -SozR 2200 § 1246 Nr. 126).

    Für diese Ansicht kann sich das LSG nicht auf die Entscheidung in BSGE 29, 63 stützen.

  • BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79

    Bisheriger Beruf - Versicherungsfreie Beschäftigung

    da der Beruf nur 6 Monate nach bestandener Gesellenprüfung ausgeübt werden sei (Hinweis auf BSGE 29, 63), übersieht es, daß dort nicht die im qualifizierten Beruf zurückgelegte nur kurze Zeitdauer der (übrigens nicht letzten) versicherung3pfiichtigen Beschäftigung ursächlich für die Nichtberücksichtigung als "bisheriger Beruf" war.
  • SG Halle, 22.08.2018 - S 22 KR 410/17

    Krankenversicherung - Krankengeld - verspätete Meldung über Fortbestehen der

    Das hat zur Folge, dass die Ruhensvorschrift auch dann durchgreift, wenn die rechtzeitig zur Post gegebene Meldung dort verloren geht und der Versicherte unverzüglich nach Kenntnis von dem Verlust die Meldung nachgeholt (vgl. Urteil des BSG vom 24.06.1969, BSGE 29, 63).
  • BSG, 18.03.1998 - B 13 RJ 171/97 B

    Berücksichtigung des bisherigen Berufs bei Berufsunfähigkeit

    Vom BSG ist nämlich in der Vergangenheit wiederholt entschieden worden, daß ein Beruf, bei dessen Aufgabe die Wartezeit noch nicht erfüllt war, bei der Beurteilung der BU nicht berücksichtigt werden kann (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 155; vgl auch BSGE 57, 291 = SozR 2200 § 1246 Nr. 126; BSGE 55, 85 = SozR 2200 § 1246 Nr. 108; BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 65, 62; BSGE 19, 279 = SozR Nr. 22 zu § 35 RKG; BSGE 29, 63 = SozR Nr. 73 zu § 1246 RVO).
  • LSG Berlin, 20.09.2004 - L 16 RJ 28/99

    Voraussetzungen der Rente wegen Berufsunfähigkeit nach der bis zum 31.12.2000

    Eine solche "Lösung vom Beruf" liegt aber dann nicht vor, wenn die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben werden musste, denn der Versicherungsfall der BU soll gerade dieses Risiko abdecken (vgl. BSGE 29, 63; BSGE 57, 291).
  • LSG Brandenburg, 03.09.2002 - L 2 RA 54/00

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Bestimmung des maßgebenden bisherigen

    Der Beruf des Facharbeiters für Textiltechnik-Spezialisierungsrichtung Weben, den die Klägerin von September 1977 bis Februar 1979 erfolgreich erlernte (Zeugnis vom 15. Februar 1979) und bis Juli 1980 ausübte, kommt als maßgebender Beruf ebenfalls nicht in Betracht, denn er wurde vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI) aufgegeben (vgl. insoweit BSGE 19, 279, 280; BSGE 29, 63, 64; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 126).
  • BSG, 13.05.1982 - 5a RKn 4/81

    Berufstätigkeit; Pflichtbeitrag; Berufsunfähigkeit; Knappschaftsrente

    Nach der Rechtsprechung des BSG kann ein Beruf, der vor Erfüllung der Wartezeit aufgegeben wurde, nicht als bisheriger Beruf zugrundegelegt werden (vgl BSGE 19, 279 = SozR Nr. 22 zu S 35 RKG aF; BSGE 29, 63 = SozR Nr. 73 zu 5 1246 RVG; BSG SozR 2600 s 45 Nr. 24).
  • LSG Brandenburg, 02.12.2003 - L 2 RJ 250/01

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Anspruch auf Leistung wegen

  • LSG Bayern, 24.04.2001 - L 6 RJ 257/98

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

  • BSG, 19.04.1983 - 5b RJ 48/81

    Bisheriger Beruf - Facharbeitertätigkeit - Versicherungspflichtige Beschäftigung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2022 - L 3 R 108/14
  • LSG Bayern, 17.02.2005 - L 14 R 632/03

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Vorliegen einer Berufsunfähigkeit von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2003 - L 1 RA 129/02

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eines Friseurmeisters; Vorliegen der

  • BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 30/79

    Ausländischer Arbeitnehmer - Wartezeit - Berufsunfähigkeitsrente - Bisheriger

  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2013 - L 13 R 2688/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2011 - L 22 R 143/09
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 22 R 827/10
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.01.2014 - L 22 R 457/12
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